Aufgrund der gefallenen Niederschläge kann das absolute Feuerverbot auf ein bedingtes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe reduziert werden. Es herrscht weiterhin eine erhebliche Waldbrandgefahr!
Die in den letzten Tagen gefallenen Niederschläge führen zu einer leichten Entspannung der Brandgefahr, weshalb das am 19. April 2020 erlassene Feuerverbot im Wald und Waldesnähe reduziert werden kann. Die Niederschläge führten nur zu einer oberflächlichen Feuchtigkeit, der Boden selbst bleibt sehr trocken, weshalb weiterhin ein bedingtes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe gilt und eine erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3 und 5) besteht. Das heisst, dass nur die offiziellen festeingerichteten Grillstellen verwendet werden dürfen und dies nur mit der gebotenen Vorsicht. Insbesondere bei stärkerem Wind soll vollständig auf das Feuern im Freien verzichtet werden!
Ausserdem muss damit gerechnet werden, dass aufgrund des prognostizierten trockenen und warmen Wetters schon in der nächsten Woche wieder ein absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe erlassen werden muss.
Verhaltensempfehlungen
· Grillieren im Freien nur noch auf offiziellen festeingerichteten
Feuerstellen mit der angebrachten Vorsicht toleriert oder das Feuern
im Freien ganz unterlassen.
· Brennende Zigaretten und Zündhölzer nie wegwerfen.
· Feuer laufend überwachen und allfälligen Funkenwurf sofort löschen.
· Grill-/Feuerstellen und deren Umgebung nur im absolut gelöschten
Zustand verlassen.
· Bei starken und böigen Winden auf Feuer im Freien unbedingt
verzichten.
Im Falle eines Waldbrandes:
· Melden Sie Waldbrände sofort über Telefon 118.
· Feuer schnellstmöglich löschen
Aktuelle Waldbrandgefahr für Liechtenstein:
· Aktuelle Gefahrenlage: www.waldbrandgefahr.ch
· Aktuelle Massnahmen: www.waldbrandgefahr.ch/de/aktuelle-massnahmen · www.naturgefahren.ch
. Meteoschweiz-App
Amt für Bevölkerungsschutz, 25.04.2025