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Zurück zur Übersicht 03. Februar 2022

Meldung der Funkenplätze an die Gemeindeverwaltung

Funkenzünfte und Gruppierungen, welche am Funkensonntag einen Funken abbrennen wollen, haben dies der Gemeindeverwaltung mit Nennung der Betreibergruppe, einer Ansprechperson und des Funkenplatzes bekannt zu geben. Die Gemeinden entscheiden über die Zulassung des Funkenplatzes und melden die Angaben dem Amt für Umwelt.

Als Brennmaterial für Funken darf nur trockenes, naturbelassenes Holz verwendet werden. Nicht erlaubt sind insbesondere Rest- und Abfallholz von Baustellen, Holz aus Gebäudeabbrüchen, Paletten usw. sowie Heizöl, Diesel oder Benzin als Anzündhilfe. Bei Fragen erteilt das Amt für Umwelt weitere Auskunft.