Gemäss Gemeindegesetz wählt die Gemeindeversammlung innerhalb von sechs Monaten nach jeder Gemeinderatswahl eine Geschäftsprüfungskommission (GPK).
Michael Klingler
Mitglied GPK (FBP)
Uwe Matt
Mitglied GPK (FBP)
René Nutt
Mitglied GPK (VU)
Organisation
- Die GPK wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden.
- Sie ist beschlussfähig, wenn wenigstens zwei Mitglieder anwesend sind.
- Für die Gültigkeit eines Beschlusses müssen wenigstens zwei Mitglieder zustimmen.