Bestimmte Aufsichtsfunktionen in der Gemeinde werden durch fachlich qualifizierte Amtspersonen wahrgenommen. Ihre Aufgaben und Pflichten sind durch Gesetz, Verordnung und Pflichtenheft geregelt. Die Besetzung der Aufsichtsfunktionen erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates.
Dem Feuerwehrkommandanten und seinem Stellvertreter obliegt der Oberbefehl über die Freiwillige Feuerwehr Mauren. Der Rüfenmeister überwacht den Zustand der Rüfen und deren Verbauungen im Maurerberg. Der Drainagemeister und sein Stellvertreter beaufsichtigen und warten das Entwässerungssystem im Maurer Riet.