Freitag, 10.09.2010
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September
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Für die Einhebung der Kostenaufwendungen bei Baulandumlegungen (Anteil Privateigentümer) bestellt der Gemeinderat eine Schätzungskommission. Gemäss den Integrations-Kriterien der einzelnen Grundstückseigentümer wird der Kostenverteiler dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Dieser wird während 14 Tagen öffentlich kundgemacht. Rechtsstellung: Gesetz über die Baulandumlegungen (BVG) vom 3. Juli 1991, Art. 12 Abs. 1.

Hauptaufgaben
  • Erstellung des Kostenverteilers bei Baulandumlegungen
  • Vorlage für Beschlussfassung des Gemeinderates