Montag, 06.09.2010
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September
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15. Sep, Mittwoch
22. Sep, Mittwoch
29. Sep, Mittwoch
Für die Vornahme der amtlichen Schätzungen ist die Schätzungskommission zuständig. Die Gemeinden bestimmen gemäss der Verordnung vom 16. Juli 1974 über die amtlichen Grundstücksschätzungen zwei für die Schätzungen innerhalb ihres Hoheitsgebietes zuständige Mitglieder. Das von der Regierung gewählte Mitglied führt den Vorsitz. Rechtsstellung: Verordnung vom 16. Juli 1974 über die amtlichen Grundstückschätzungen (SchätzV).

Hauptaufgaben
  • Amtliche Schätzung von Grundstücken
  • Schätzungen für die Errichtung von Grundpfandrechten
  • Schätzungen für die Überwachung des hinreichenden Versicherungsschutzes der Gebäude gegen Brand- und Elementarschäden