Montag, 06.09.2010
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15. Sep, Mittwoch
22. Sep, Mittwoch
29. Sep, Mittwoch
Der Fürsorgekommission liegt für ihr Aufgabengebiet das Sozialhilfegesetz vom 15. November 1984 zugrunde. Hilfsbedürftigen ist nach den Bestimmungen dieses Gesetzes Sozialhilfe zu gewähren. Das Amt für Soziale Dienste nimmt die Anträge entgegen und bewertet sie gemäss Gesetz und Verordnung (vom 07. April 1987 zum Sozialhilfegesetz, SHV). Die Fürsorgekommission entscheidet über die wirtschaftliche Hilfe und nimmt sich bei persönlichen Notsituationen der Hilfsberatung an. Rechtsstellung: Sozialhilfegesetz (SHG) vom 15.11.1984.

Hauptaufgaben
  • Besprechung und Entscheidungsfindung betr. den vom Amt für Soziale Dienste vorgelegten Anträgen
  • Durchführung der wirtschaftlichen Hilfe
  • Mitwirkung bei der persönlichen Hilfe bei Notsituationen