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Herbstferien Daheim
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Freitag, 10.09.2010
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Friedhofskommission
Das Friedhofwesen untersteht nach liecht. Gesetz der Aufsicht der Gemeinde. Der Friedhof ist Eigentum der Gemeinde und wird auf ihre Kosten unterhalten und gepflegt. Die Verwaltung des Friedhofes sowie die Überwachung der Friedhofordnung obliegen der Friedhofkommission, die fünf Mitglieder umfasst. Der Friedhof ist ein Ort der Ruhe und Besinnlichkeit. Mit einer sinnvollen
Friedhofordnung
müssen die Voraussetzungen für die Erfüllung dieses Grundsatzes geschaffen werden. Rechtsstellung: Friedhofordnung (genehmigt vom Gemeinderat Mauren im Oktober 1992); beratende Funktion.
Hauptaufgaben
Jährliche Begehung des Friedhofes, um allfällige Mängel festzustellen und deren Beseitigung zu veranlassen
Vorschläge für die Einhaltung bzw. Verbesserung der Ordnung des Friedhofes dem Gemeinderat unterbreiten
Anweisungen für die Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Friedhof in Bezug auf Unterhalt, Gestaltung und Pflege des Friedhofes
Erstellung und Überwachung der Gebührenordnung