Freitag, 10.09.2010
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September
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Die Aufgaben des Ressorts «Gesundheit und Prävention» stützen sich auf das Gesetz vom 18. Dezember 1985 über das Gesundheitswesen (Sanitätsgesetz, GesG). Dieses Gesetz regelt die Organisation des Gesundheitswesens, die öffentliche Gesundheitspflege und die Berufe des Gesundheitswesens. Das öffentliche Gesundheitswesen entbindet den Einzelnen nicht von der Eigenverantwortung für seine Gesundheit, heisst es im Zweckartikel 1.
Rechtsstellung: Gesetz über das Gesundheitswesen (Sanitätsgesetz, GesG) vom 18. Dezember 1985 (abgeändert durch LGBl. 2003, Nr. 240).

Hauptaufgaben
  • Beratung und Antragstellung an den Gemeinderat bei Themen der Organisation des Gesundheitswesens
  • Unterstützung des Gemeinderates bei der Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Rahmen des zugrunde liegenden Gesetzes
  • Kontrolle der allgemein zugänglichen Einrichtungen
  • Sensibilisierung der Bevölkerung für Gesundheit und Prävention