Freitag, 10.09.2010
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wechselnd bewölkt
September
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15. Sep, Mittwoch
22. Sep, Mittwoch
29. Sep, Mittwoch
Gemäss Externer LinkGemeindegesetz (GemG) vom 20. März 1996 und der Gemeindeordnung vom 26. Oktober 1997 ist der Gemeindevorsteher für die Organisation der Verwaltung (Personal und Administration), für den Vollzug von Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises nach Massgabe der Gesetze unter Aufsicht und Weisung der staatlichen Behörden (Finanzen, Ausführung der Gemeinderats-Beschlüsse) sowie für die Information und Öffentlichkeitsarbeit hauptverantwortlich zuständig. Personal- und finanzrelevante Themen werden für den Gemeinderat fachlich vorbereitet.
Rechtsstellung: Beratende Funktion.

Hauptaufgaben
  • Personal- und Lohnwesen
  • Finanzplanung und Budgetvorbereitung / Finanz-Controlling
  • Prüfung und Empfehlungs-Ausarbeitung bei Erwerbsangeboten von Liegenschafts- und Grundstücksanträgen
  • Gemeindeverwaltungs-Organisation/ Überarbeitung und Führung des Arbeitsreglements der Gemeinde Mauren
  • Entscheidungsvorbereitung für Gemeinderat in Fragen der Organisation, Information und Finanzen
  • Beratung bei der Vermögensanlage und beim Cashmanagement
  • Jährliche Überprüfung des Gemeindesteuerfusses und periodische Überprüfung der Gebühren, Mieteinträge, Umlagen, usw.