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Reisepässe, Identitätskarten, Familienregisterauszüge und Wohnsitzbestätigungen werden vom Externer LinkAusländer- und Passamt der Landesverwaltung ausgestellt. Die folgenden Punkte geben einen Überblick über die verschiedenen Dokumente. Für detailliertere Informationen folgen sie den direkten Links zur Homepage der Landesverwaltung.

Liechtensteinischer Reisepass
Der Reisepass ist das Identifikationsdokument für liechtensteinische Staatsangehörige. Er ist für alle Staaten gültig, wenn keine Beschränkung eingetragen ist. Der Pass wird nach Antrag innerhalb von ca. 10 Arbeitstagen ausgestellt. Der neue ePass ist für Personen ab dem vollendeten 15. Altersjahr zehn Jahre gültig und kostet CHF 130. Für Personen, die das 15. Altersjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer des ePasses drei Jahre. Die Kosten dafür betragen CHF 50. Anträge auf Ausstellung von Reisepässen sind beim Ausländer- und Passamt persönlich zu stellen.
Externer LinkAusstellung Reisepass, Verlust, Kosten, Gültigkeit

Liechtensteinische Identitätskarte
Die Identitätskarte ist der kreditkartengrosse Ausweis für die Identifikation im In- und Ausland. Sie kostet CHF 40 und ist 10 Jahre gültig (für Kinder unter 15 Jahren CHF 30.00, 3 Jahre gültig). Das Passamt stellt die Identitätskarte in ca. 10 Arbeitstagen nach Antrag aus. Personen ab dem 7. Lebensjahr müssen persönlich beim Passamt vorsprechen, um den Antrag auf die Identitätskarte zu unterschreiben.
Externer LinkAusstellung Identitätskarte, Verlust, Kosten, Gültigkeit

  Schweizer Reisepass und Identitätskarte
Schweizer Staatsangehörige mit Wohnsitz in Liechtenstein können beim Externer LinkAusländer- und Passamt einen Antrag auf Ausstellung des neuen schweizerischen Reisepasses oder einer schweizerischen Identitätskarte stellen. Es ist erforderlich, dass der Antragsteller zur Antragstellung persönlich beim Ausländer- und Passamt erscheint.

 

Visum zur Einreise nach Liechtenstein
Liechtenstein und die Schweiz verfügen über dieselben Externer LinkEinreisevorschriften. Ob eine Visumspflicht besteht, kann im Internet unter Externer Linkwww.auslaender.ch abgefragt werden. Visumspflichtige Personen können am Ort ihres Wohnsitzes im Ausland bei der Schweizer Vertretung einen Antrag auf ein Visum einreichen. Die Entscheidung über den Antrag liegt bei den Schweizer Behörden.

 

Visum für verreisende Liechtensteiner
Für Auskünfte zu den aktuellen Einreisebestimmungen für Liechtensteiner Staatsbürger in andere Staaten wenden Sie sich bitte an ein Reisebüro oder an die zuständige Botschaft Ihres Ziellandes. Bei der Botschaft Ihres Ziellandes können Sie auch ein allfällig notwendiges Visum beantragen.

  Familienregisterauszug
Das Familienregister wird vom Zivilstandsamt geführt und dient als Sammelregister für die Erfassung und die ständige Nachführung von familien-, namens- und bürgerrechtlichen Verhältnissen sämtlicher liechtensteinischer Staatsbürgerinnen und -bürger. Für einen Familienregisterauszug wenden Sie sich bitte an das Externer LinkZivilstandsamt in Vaduz.

 

Weitere Bewilligungen für ausländische Staatsangehörige
Alle Informationen über die Bewilligungen für Grenzgänger und ausländische Staatsangehörige, die in Liechtenstein Wohnsitz nehmen wollen, finden Sie beim Externer LinkAusländer- und Passamt.

 

Wichtige Kontaktadressen
Ausländer- und Passamt, Heuweg 6, 9490 Vaduz
T  +423 236 61 41
F  +423 236 61 65
info@apa.llv.li
www.apa.llv.li

Liechtensteinisches Zivilstandsamt, Postfach 684, St. Florinsgasse 3, 9490 Vaduz
T  +423 236 69 26
F  +423 236 69 29
info@zsa.llv.li
www.zsa.llv.li

Bundesamt für Polizei, Nussbaumstrasse 29, CH-3003 Bern
T  +41 31 323 11 23
F  +41 31 322 53 04
info@fedpol.admin.ch
www.fedpol.ch